Baukostenzuschuss (BKZ) in der Niederspannung
Der Baukostenzuschuss ist verursachungsgerecht und erfüllt einen Steuerungsmechanismus. Der BKZ ist kein Gewinn für den Verteilnetzbetreiber, sondern wirkt Netzentgeltmindernd. Dabei wird der Grundsatz der Gleichbehandlung gewährleistet.
Jeder Bezugskunde über 30 KW muss BKZ bezahlen, da wir unsere Kunden diskriminierungsfrei behandeln.
Die Transparenzpflicht für den Baukostenzuschuss gegenüber dem Anschlussnehmer ist durch die Verwendung üblicher BKZ-Berechnungsmethoden laut Bundesnetzagentur erfüllt. Nach § 11 NAV kann der BKZ aufgrund des Massenkundengeschäfts in der Niederspannung pauschal berechnet werden. Hierbei werden die Parameter des § 11 NAV entsprechend berücksichtigt, wodurch eine angemessene Höhe des Baukostenzuschusses gewährleistet ist.
Auf Grundlage der Berechnungsmethode ergibt sich ein BKZ von 50 €/kW, der von uns erhoben wird.
Baukostenzuschuss (BKZ) in der Mittelspannung
Grundsätzlich ist ein Netzbetreiber nach berechtigt, auch für Kunden höherer Netzebenen (Mittelspannung) einen BKZ zu erheben. Die Anspruchsgrundlage ist § 17 EnWG. Die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur sieht hierbei die Angemessenheit gegeben, soweit der BKZ nicht den Leistungspreis übersteigt.
Der Leistungspreis ergibt sich aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Leistungsbereitstellung und dem geltenden Leistungspreis.