Regenwassernutzungsanlagen für die Haustechnik sind anzeigepflichtig gegenüber dem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen sowie dem Gesundheitsamt.
Die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sowie die aktuelle Trinkwasserversordnung (TrinkwV) sind zu beachten.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie an Regenwassernutzung interessiert sind.