Wasserversorgungsanlagen dürfen nur durch einen in das entsprechende Installateurverzeichnis eines Versorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften der AVBWasserV und anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.
Für Anmeldungen oder sonstigen Fragen wenden Sie sich bitte an uns oder verwenden das Formular für die Trinkwasseranmeldung.