Vierte Änderung der Trinkwasserverordnung am 1. Januar 2020 in Kraft getreten
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 der vierten Änderung der Trinkwasserverordnung zugestimmt, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.
Zweck der Verordnung ist es, die Genusstauglichkeit und Reinheit von Trinkwasser zu gewährleisten.
Damit soll die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen geschützt werden,
die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist.
Für nähere Informationen stehen wir gerne für Sie bereit.