Information über Vertragsanpassungsmöglichkeiten gemäß § 115 EnWG § 29 Abs. 1 Satz 1 NAV
Die NAV ist für alle mit den Gemeindewerke Ebersdorf (GWE) bestehenden Niederspannungsnetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom haben, anzuwenden.
Die GWE passt daher alle betroffenen Vertragsverhältnisse gemäß § 29 Absatz 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an.