Härtebereiche nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
Das Wasser im Versorgungsgebiet der Gemeindewerke Ebersdorf entspricht mit 4,5° - 6,1°dH dem Härtebereich weich.
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen:
Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Die drei Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht.